Ausgleichsabgabe
für Unternehmen
Unternehmen, die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Aufträge erteilen oder Produkte von ihnen kaufen, profitieren gemäß § 223 SGB IX von einer Ermäßigung der Ausgleichsabgabe. Sie können 50 % des Gesamtrechnungsbetrags, abzüglich der Materialkosten, auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe (Schwerbehindertenabgabe) anrechnen. Diese Regelung fördert die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt und unterstützt gleichzeitig Unternehmen dabei, ihre Verpflichtungen gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen.
Die Ausgleichsabgabe wird Ihnen auf der Rechnung als Netto-Arbeitsleistung ausgewiesen.
Bitte bewahren Sie die Rechnung als Nachweis auf.
